Begriff „Webinar“ ist markenrechtlich geschützt – bitte nicht verwenden!

Veröffentlicht am: 20. Juli 2020

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wurden und werden derzeit zahlreiche Veranstaltungsformate in den digitalen Raum verlegt. In diesem Zusammenhang möchten wir Euch darauf aufmerksam machen, dass der Begriff „Webinar“ seit 2003 als Wortmarke geschützt ist. Wir empfehlen Euch daher sehr, den Begriff „Webinar“ nicht zu verwenden. Es gibt auch einen entsprechenden Eintrag beim Deutschen Patent- und Markenamt.

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