Förderung der Jugendarbeit des Landkreises Böblingen in Corona-Zeiten – auch rückwirkend!

Veröffentlicht am: July 6, 2020

In Vereinen, Jugendgruppen und anderen Jugendeinrichtungen wurden in der Phase des strengen Lockdowns digitale Angebote mit viel Kreativität und technischer Kompetenz umgesetzt. Bislang war diese Form der Seminararbeit nicht über die Richtlinie förderfähig, das hat sich rückwirkend ab dem 16. März geändert und Online Seminare werden durch den Kreisjugendring bezuschusst. Ebenso können Maßnahmen, die der Förderung des Ehrenamtlichen Engagements durchgeführt werden, auch rückwirkend geförder werden. Wer digitale Seminare im Nachhinein bezuschussen lassen möchte, kann dies über die üblichen Antragsformulare tun. Die rechtlichen Grundlagen der Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit und die Voraussetzung der Antragstellung bleiben bestehen.

Durch die Corona-Pandemie war es lange nicht möglich, dass Kinder und Jugendliche in Gruppen zusammen lernen, spielen, „die Köpfe zusammen stecken“, toben oder Körperkontakt zueinander haben. Seit dem 1. Juli gelten Lockerungen und Ferienangebote können umgesetzt werden. Weiterhin müssen Hygienekonzepte umgesetzt werden, aber im reduzierten Rahmen finden im Landkreis Böblingen Angebote für Kinder und Jugendliche statt.

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises hat einstimmig beschlossen, dass die vom Kreisjugendring Böblingen (KJR) vorgeschlagene Ergänzung der Richtlinie in Corona-Zeit umgesetzt wird. Die Geschäftsführerin des Jugendrings, Katrin Monauni stellte dem Gremium die Corona-Ergänzungen vor. Es ging auch um eine Erhöhung des Betrags für die Stara-Teilnehmer*innen im Jahr 2020.

Leider mussten manche Anbieter von Stadtranderholungen ihre Angebote absagen, da rechtliche Unsicherheiten über Abstandsgebote und finanzielles Risiko nicht zu vereinbaren waren. Im Landkreis finden im Sommer „abgespeckte“ Ferienbetreuungen statt, Waldheime und Stadtranderholungen können ihre beliebten Erlebnisfreizeiten leider nicht wie gewohnt anbieten. Diese Anbieter sollen durch die Richtlinien-Ergänzung unterstützt werden. Der Zuschuss von 1 € pro Kind und Tag wird verdoppelt, denn viele Einrichtungen können nun deutlich weniger Kinder aufnehmen. Die Verdoppelung des Zuschussbetrags gilt bis zum 31. Dezember 2020.

Für Kinder und Jugendliche hatte der Lockdown besonders belastende Auswirkungen, umso wichtiger ist es, pädagogische Maßnahmen für diese Gruppe zu fördern. Der Kreisjugendring berät Antragsteller*innen telefonisch 07071-663 1628 oder per Mail info@kjr-bb.de. Infos über die Richtlinie und das aktuelle Ergänzungsblatt gibt’s auf der Homepage http://www.kjr-bb.de des Kreisjugendrings Böblingen.