Steuerrecht für Vereine am 12. Januar – fit fürs Ehrenamt

Veröffentlicht am: Dezember 8, 2020

Oft wird die Meinung vertreten, dass der Status der Gemeinnützigkeit eines Vereins gleichbedeutend mit der Steuerfreiheit ist. Dies ist allerdings nicht der Fall und die Privilegien der Gemeinnützigkeit sind oft mit steuerlichen, sowie finanziellen Pflichten verbunden.

Diese Veranstaltung vermittelt die Grundzüge des Steuerrechts für Vereine, um zum Beispiel einen rückwirkenden Verlust der Gemeinnützigkeit oder erhebliche Umsatzsteuer-Nachzahlungen zu vermeiden. Außerdem erfahren die Teilnehmenden, wie man die steuerlichen Regeln zum Vorteil des Vereins anwenden kann.

Dienstag, 12. Januar 2021 von 19.00 Uhr bis 21.15 Uhr, Dozentin: Marion Trieß, Online-Seminar, Anmeldung und weitere Infos unter www.vhs.herrenberg.de

Diese Fortbildung wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“