Jugendbeteiligung
Kommunalpolitische Mitbestimmung in Herrenberg
Rechtliche Grundlage
Jugendbeteiligung ist gesetzlich verankert (§41a GemO BW) und ermöglicht jungen Menschen, aktiv bei städtischen Themen mitzugestalten. Ihre Ideen und Sichtweisen bereichern den politischen Prozess und helfen Stadt und Gemeinderat, Entscheidungen auf einer breiteren Basis zu treffen.
§ 41a Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO):
„(1) Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln. Insbesondere kann die Gemeinde einen Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung einrichten. Die Mitglieder der Jugendvertretung sind ehrenamtlich tätig.“
Herrenberger Modell
Seit 2014 hat der Gemeinderat Herrenberg den Stadtjugendring Herrenberg e.V. (SJR) mit der Umsetzung der Jugendbeteiligung beauftragt.
Das Modell verknüpft verschiedene Beteiligungsformen, um Jugendliche in ihren unterschiedlichen Lebenswelten zu erreichen. Die Fachstelle Jugendbeteiligung gewährleistet die pädagogische und fachliche Begleitung.
Bestandteile des Modells
Jugenddelegation
Permanentes Gremium mit Rede-, Antrags- und Anhörungsrecht im Gemeinderat. Sie vertritt die Interessen der Jugend und steht in regelmäßigem Austausch mit den Jugendbeauftragten der Fraktionen.
Jugendforum
Jährlich in Kooperation mit den Herrenberger Schulen. Jugendliche bringen ihre Themen und Anliegen ein, die gemeinsam mit Verwaltung und Gemeinderat diskutiert werden.
Projektgruppen
Hier setzen Jugendliche ihre Ideen und Projekte nach Interesse um – unterstützt von der Fachstelle Jugendbeteiligung, Beteiligungslotsen, Jugendeinrichtungen und Kooperationspartnern.
Aktuelle Projektgruppen und Aktionen: Macht Mit!
Konzept
Das vollständige Konzept beschreibt Aufgaben, Abläufe und Strukturen der Jugendbeteiligung.
➡️ Zum Konzept



