Neue Übergangsregelungen für Ehrenamtliche ohne Juleica – Zuschüsse aus dem Landesjugendplan

Veröffentlicht am: Mai 2, 2023

Empfehlung für Personengruppen, die langjährig in der Kinder- und Jugendarbeit ehrenamtlich aktiv sind und nun aufgrund der neuen Regelungen im Landesjugendplan eine Juleica oder vergleichbare Ausbildung* vorweisen müssen um weiterhin Zuschüsse zu erhalten:

Empfehlung der Kommission Ehrenamt und Engagement:
Vom Grundsatz, dass eine Juleica nur dann ausgestellt werden kann, wenn die Grundausbildung zeitnah erfolgreich absolviert wurde, kann in begründeten Einzelfällen für den Zeitraum bis 31. Dezember 2023 abgewichen werden.

Es genügt mindestens eine klassische Auffrischung (8 Zeitstunden, ggf. auch online möglich), orientiert an den Bedarfen der Ehrenamtlichen, sowie einer intensiven Prüfung der persönlichen Eignung durch den Jugendverband oder Jugendring. Unabhängig davon kann es in einzelnen Verbänden natürlich abweichende, engere, Regelungen geben.

Begründung:
Es gab coronabedingt schwierige Jahre. Lücken müssen aufgefüllt werden. Gleichzeitig sind langjährig bewährte Ehrenamtliche aktiv, deren Wissen und Können nicht verloren gehen darf. Diesen Kräften war z.T. bislang nicht bewusst, welchen Nutzen die formale Juleica-Beantragung hat. Für eine begrenzte Übergangszeit muss daher die Möglichkeit geschaffen werden, diesen formalen Missstand zu heilen.

Kontakt:

Rückfragen zum Thema gehen an Thomas Schmidt, schmidt@ljrbw.de oder Fon: 0711 16447-31