Hier findet ihr die aktuelle Corona-Verordnung ab 30. November 2022. Die Corona-Verordnung für die Kinder- und Jugendarbeit entfällt ab 03. April. Das Thema Hausrecht gewinnt nun an Bedeutung. Auf Grundlage des Hausrechts können Maßnahmen ergriffen werden. Die Ausgestaltung liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Hausträgers. Es gilt das Diskriminierungsverbot. Handlungsempfehlungen hierzu findet ihr beim Landesjugendring.
Durch unsere aktive Jugend- und Verbandsarbeit entstehen viele Ausgaben, die durch Förderungen, Zuschüsse oder Teilnahmegebühren nicht vollkommen gedeckt sind. Wenn Sie uns dabei den Rücken stärken möchten, freuen wir uns sehr über Ihre Spende.