Jugendforum am 8. November – save the date!!
Hier findet ihr die Aufhebung der Corona-Verordnung ab 01. März 2023. Das Thema Hausrecht gewinnt nun an Bedeutung. Auf Grundlage des Hausrechts können Maßnahmen ergriffen werden. Die Ausgestaltung liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Hausträgers. Es gilt das Diskriminierungsverbot. Handlungsempfehlungen hierzu findet ihr beim Landesjugendring.
Durch unsere aktive Jugend- und Verbandsarbeit entstehen viele Ausgaben, die durch Förderungen, Zuschüsse oder Teilnahmegebühren nicht vollkommen gedeckt sind. Wenn Sie uns dabei den Rücken stärken möchten, freuen wir uns sehr über Ihre Spende.